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Kommentare:
Falsch.Bei meinem Fall ging es um die Bahn AG! Das ändert aber absolut nichts daran das man bei Bezahlung mit SOFORT die wichtigsten Kontodaten an Fremde abgibt.Und nicht jeder ist so blöd! Die Begründung haben die Frankfurter Richter ja klar dagestellt.Zumal man dabei noch gegen die AGB seiner Bank verstößt.
Wer so mit seiner Konto-Pin und Tans umgehen will,der kann das ja machen.
Bei “Sofortüberweisung“ kann ich überhaupt nicht lachen! Nicht jeder gibt die Konto-Pin und Tan einfach aus der Hand.
Wie urteilt schon das Landgericht Frankfurt: „Sofortüberweisung“ ist kein zumutbares Zahlungsmittel!
Zitat:Sie begründen dies damit, dass der Verbraucher dafür einem Dritten sensible Kontozugangsdaten mitteilen und in den Abruf weiter Kontoinformationen einwilligen müsse. Dadurch erhalte in diesem Fall die Sofort AG umfassenden Einblick in Finanzdaten, „die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten“. Zudem müsse der Kunde dem Zahlungsdienstleister personalisierte Sicherheitsmerkmale wie Pin und Tan mitteilen. Dies berge „erhebliche Risiken für die Datensicherheit“ und eröffne große Missbrauchsmöglichkeiten.“ Zitat Ende.
Deshalb gehören für mich in einen Deal auch die günstigsten Versandkosten außerhalb dieser Zahlungsart!
Hintergrund:
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das Portal start.de geklagt. Das Reiseportal start.de hatte als Zahlungsmethode neben SOFORT Überweisung nur einen Kreditkarteneinsatz gegen zusätzliches Entgelt von 12,90 Euro angeboten. Das stellt laut Gericht einen Verstoß gegen Paragraph 312 a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, wonach der Verbraucher regelmäßig zumindest eine zumutbare Möglichkeit haben sollte, ohne Zusatzkosten zu bezahlen. Eben das ist mit SOFORT Überweisung möglich. Laut Gericht sollte start.de aber SOFORT Überweisung nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbieten, sondern mit mehreren Zahlungsmöglichkeiten dieser Art aufwarten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und der Portalbetreiber hat bereits Berufung eingelegt.
Was bedeutet das konkret?
SOFORT Überweisung war nicht Streitgegenstand und die SOFORT GmbH auch nicht an diesem Gerichtsverfahren beteiligt
Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von SOFORT Überweisung
Auch bisherige Zahlungen sind nicht betroffen und bleiben wirksam
start.de darf SOFORT Überweisung selbstverständlich weiterhin anbieten
start.de wurde lediglich aufgefordert, weitere Zahlungsarten kostenlos anzubieten
Die Sicherheit von SOFORT Überweisung wurde in dem Urteil ausdrücklich nicht angezweifelt
@Sedi, bitte nächstes Mal alles durchlesen.
Bei Sofortüberweisung entfallen die Versandkosten. :rotfl:
Was ist mit Versandkosten?