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Roller schenkt die Mehrwertsteuer auf über 10 000 Möbel in den Filialen und im Onlineshop

 
Veröffentlicht am 19. März 2018 von Engelcheeen
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Roller schenkt bis 24.03.2018 die Mehrwertsteuer auf über 10 000 Möbel. Gültig in den Filialen und im Onlineshop.

Bei Ihrem Einkauf gewährt Ihnen ROLLER einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils auf alle Möbel, der auf den im Laden ausgezeichneten Preis anfallen würde. Der Mehrwertsteueranteil entspricht einer Minderung von 15,97% des jeweiligen Kaufpreises. (Beispiel: der Verkaufspreis ist 100.- €, der Wert der MwSt. ist 19%. Sie sparen 15,97 €!). Allerdings kann ROLLER aus gesetzlichen Gründen dem Kunden nicht die Mehrwertsteuer als solche erlassen. Auf dem Kassenbon wird daher weiterhin eine Mehrwertsteuer ausgewiesen, welche sich auf den reduzierten Betrag bezieht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erstattung des auf dem Kassenbon ausgewiesenen Mehrwertsteueranteils zu verlangen. Ausgenommen von dieser Rabattaktion sind „Gibt’s doch gar nicht“-/Dauerniedrigpreis-Artikel, ROLLER-Geschenkkarten und bereits reduzierte Artikel. Nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Gültig vom 18.03. bis 24.03.2018 auch online unter roller.de.

 

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