Roller schenkt 19% Mehrwertsteuer auf alle Möbel und Gartenmöbel in den Filialen und im Onlineshop
Roller schenkt bis 12.05.2018 die Mehrwertsteuer auf alle Möbel und Gartenmöbel. Gültig in den Filialen und im Onlineshop.
Bei Ihrem Einkauf gewährt Ihnen ROLLER einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils
auf alle Möbel, der auf den im Laden ausgezeichneten Preis anfallen würde. Der
Mehrwertsteueranteil entspricht einer Minderung von 15,97% des jeweiligen Kaufpreises.
(Beispiel: der Verkaufspreis ist 100.- €, der Wert der MwSt. ist 19%. Sie sparen 15,97 €!).
Allerdings kann ROLLER aus gesetzlichen Gründen dem Kunden nicht die Mehrwertsteuer als
solche erlassen. Auf dem Kassenbon wird daher weiterhin eine Mehrwertsteuer
ausgewiesen, welche sich auf den reduzierten Betrag bezieht. Der Kunde ist nicht berechtigt,
die Erstattung des auf dem Kassenbon ausgewiesenen Mehrwertsteueranteils zu verlangen.
Ausgenommen von dieser Rabattaktion sind „Gibt’s doch gar nicht“-/Dauerniedrigpreis-
Artikel, ROLLER-Geschenkkarten und bereits reduzierte Artikel. Nicht mit anderen
Rabattaktionen kombinierbar. Gültig vom 30.04. bis 12.05.2018 auch online unter roller.de.
Schreibe einen Kommentar:
Kommentare:
Zu diesem Beitrag gibt es noch keine Kommentare.