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Neue EU-Richtlinien für den Online-Einkauf

 
Veröffentlicht am 13. Juni 2014 von Afronaut 2
 

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Der Internethandel agiert schon lange grenzübergreifend – die Regelungen für seinen Ablauf waren bis jetzt jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Ab dem 13. Juni 2014 treten nun neue Richtlinien für den Online-Einkauf in Kraft die für die gesamte EU gelten. Für die Kunden in Deutschland gibt es vor allem Veränderungen bei der Rücksendung und beim Widerruf.

Rücksendekosten dürfen auf den Kunden umgelegt werden

Bis jetzt haben viele Kunden von den kostenlosen Rücksendungen beim Onlinehandel profitiert. Sie haben beispielsweise das gleiche Kleidungsstück in verschiedenen Größen bestellt und sendeten zurück, was nicht passte – auf Kosten des Händlers.

Mit den neuen Regelungen sind die Online-Shops nun nicht mehr verpflichtet ab 40 Euro Einkaufswert eine kostenlose Rücksendung anzubieten. Sie dürfen die Kosten dafür an den Kunden übergeben, wenn dies auf der Internetseite ausdrücklich angekündigt wird.

Ob die Rücksendekosten übernommen werden oder nicht ist nun unabhängig vom Wert der Ware. Viele große Versandhäuser haben bereits angekündigt, von dieser Regelung keinen Gebrauch zu machen und die Rücksendekosten für ihre Kunden weiterhin zu tragen. Die Rücksendung muss innerhalb von 14 Tagen durch den Käufer erfolgen. Während dieser Zeit hat der Online-Händler das Recht, den Betrag für die Ware noch nicht zurück zu erstatten. Das muss er erst nach Erhalt der Ware oder nach Erhalt eines Nachweises über die Absendung der Ware.

Widerruf muss begründet werden

Nach den neuen Regelungen ist es nicht mehr ausreichend, Ware die nicht gefällt einfach fristgerecht zurückzuschicken oder gar die Annahme des Paketes zu verweigern. Von nun an muss eine Begründung für die Rücksendung angeführt werden.

Dies sollte am besten schriftlich erfolgen, damit bei eventuell eintretenden späteren Unklarheiten ein Nachweis erbracht werden kann. In vielen Fällen kann dies einfach und unkompliziert über ein entsprechendes Formular geschehen. Nach den neuen Regelungen hat der Kunde ein Jahr und zwei Wochen Zeit, einen Widerruf durchzuführen.

Bisher war es so geregelt, dass der Kunde bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung durch den Online-Händler ein unendliches Widerrufsrecht besaß. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss der Online-Händler die Kosten für die Hinsendung erstatten. Dies gilt allerdings nur für die Standardversandkosten. „Extrakosten“, wie beispielsweise einen Expressversand, muss der Händler nicht tragen.

Weist der Händler vor dem Abschluss eines Kaufvertrages auf der Internetseite nicht auf die Versandkosten hin, muss der Kunde sie auch nicht tragen.

Bezahlung muss kostenlos sein

Eine für den Kunden positive Veränderung der  Richtlinien für den Online-Einkauf ist die neue Regelung über die Zahlungsarten. Ab jetzt müssen alle Online-Händler mindestens eine Zahlungsart anbieten, die kostenlos für den Kunden ist (beispielsweise das Lastschriftverfahren oder den Kauf auf Rechnung).

 

 

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Kommentare:

  1. Gast sagt

    :inlove:

     
  2. Gast sagt

    :-X :shock: :shock: :yes: :-* :-( :laugh:

     
 

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