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Philips Wake Up Light – Lichtwecker für 49,95€ inkl. VSK @ebay

 
Veröffentlicht am 10. Januar 2013 von quast07
Home Userdeals eBay Deals | Elektronik-Deals
5
 
Der Deal ist abgelaufen!

Kommt ihr in der dunklen Jahreszeit auch so schlecht aus dem Bett? – mit diesem Wecker soll es besser gehen!

Bei Ebay gibt es das Modell HF3465 für ziemlich günstige 49,95€.

Vergleichspreis liegt bei 66,89€

Kostet bei amazon sogar 112€ und wird dort mit 5 Sternen bewertet.

Aber lest Euch die Beschreibung durch bevor Ihr kauft:
ZITAT „Wir bieten Ihnen hier eine von hundert original Philips Wake Up Light HF3465/01 aus einer Beschlagnahmung der Staatsanwaltschaft. Die Lampen sind alle nagelneu und original verpackt. Ursprünglich waren Sie für den englischen Markt gedacht und haben daher einen englischen Stecker. Aber kein Problem! Im Karton befindet sich ein Adapter-Stecker, sodass Sie die Lampe ohne Einschränkungen sofort benutzen können! Es handelt sich um die originale EU-Version mit 230 Volt und ist identisch mit der deutschen Version, halt nur mit dem Stecker für England. Aber wie gesagt, Adapter liegt kostenlos bei und das gute Stück kann sofort in Betrieb gehen! “

Technische Daten:

Lichtintensität: 0-250 Lux
Simulierter Sonnenaufgang: 30 Minuten
Lichtintensitätsstufen: 20
Wecktöne: 1
Schlummerfunktion (Snooze)
Lampentyp: 100W Philips Halogenlampe
Stromversorgung: Netzbetrieb, 230Volt/50Hz
Abmessungen (BxHxT): 19.5x30x19cm
Gewicht: 1.7kg
Besonderheiten: Weckfunktion, digitale Anzeige, Uhranzeige
Timer : Programmierbarer Wecker
Variationen der Intensität : Ja
Geschätzte Lebensdauer der Lampe : Über 4000 Stunden

 

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Kommentare:

  1. Avatar-Foto
    quast07 sagt

    @aLex, – tja, wwas soll ich sagen: Du hast wohl recht!

    Aber da bin ich halt Rheinländer nach dem Motto
    „et hätt noch emmer juut jegange“

    Jetzt mal Spaß beiseite.Die Aktion schein offensichtlich nicht ganz „koscher“ zu sein. Jedenfalls wären im Garantiefall Probleme vorprogrammiert, da der Ebay-verkäufer sich alle Möglichkeiten offenhält. :-(

    Danke für deinen ausführlichen Kommentar

     
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    quast07 sagt

    ;-) Aber ist sowieso ausverkauft! :yawn:

     
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    quast07 sagt

    lieber aLexus,

    Nicht umsonst hatte ich geschrieben:

    „Aber lest Euch die Beschreibung durch bevor Ihr kauft“

    Positive Bewertungen: 99,6%
    Bewertungspunktestand: 1924

    finde ich nicht gerade unseriös

    und retournieren kann ich auch. 8-)

    Zitat:Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Garantie läuft dann sowieso über Phillips :-P

     
    • aLex sagt

      Doch unseriös. Keine Garantie über Philips. Auf der Rechnung steht „Defekte Bastlerware“, da ist Philips auch aus dem Schneider.

      Dass er über Ebay verkauft, ist unseriös. Er verstößt gegen eine ganze Latte von Ebay-AGB. Das ist nicht verboten, solange Ebay sich nicht dran stört. Auch du und ich als Käufer haben diesen AGB zugestimmt und setzen sie deshalb im normalen Handel als vereinbart voraus. Gültig ist letztlich aber nur das Kleingedruckte des Verkäufers, weil Ebay sich als „Plattform“ aus den Binnengeschäften raushält.

      Dieser Händler schreibt in der Beschreibung „einwandfreie, neue Ware“, die er aber als defekte Bastlerware verkauft. Das ist hart an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb, meiner Meinung nach bereits arglistige Täuschung. Denn er markiert den Artikel für die Suchfunktion als „Neu“.

      Stell dir vor, Aldi wirbt im Prospekt mit „Frische Vollmilch 34 Cent“, und im Laden steht dann ein Schild, dass das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, die Milch selber sei aber sehr gut und lecker, von ganz frischer Milch nicht zu unterscheiden. Wäre unseriös, oder?

      Auch die übrigen AGB sind mehr als fragwürdig beim Verkauf an Endverbraucher: Abnahmepflicht, Schadensersatzpflicht bei Nichtabnahme. Hallo? Er hält sich den Rücken frei: es bestehe keine Lieferpflicht, wenn er selbst die Ware nicht bekommen habe. Nochmal hallo: bei Ebay darfst du nur verkaufen, was du tatsächlich besitzt, sonst riskierst du, schadensersatzpflichtig zu werden bei Lieferunfähigkeit.

      Er umgeht er seine Gewährleistungspflichten als Händler und setzt gleichzeitig die Garantie des Herstellers aus. Das finde ich nicht in Ordnung.

      Soll er an gewerbliche Wiederverkäufer verkaufen oder per eigenem Online-Shop, oder im Ladengeschäft, dann finde ich das in Ordnung. Bei Ebay ist das Bauernfängerei.

       
  4. aLex sagt

    Lieber quast,
    der Deal ist doch Mist…:
    „Sämtliche Stücke werden bezüglich Fälschungs- bzw. Austauschmöglichkeit sowie aus haftungsrechtlichen Gründen als „defekte Bastlerware“ angeboten und verkauft!“

    Da wirbt der Verkäufer mit nagelneuer Ware, die er dann tatsächlich aber als „defekte Bastelware“ verkauft, damit er keine Gewährleistung geben muss. (AGB, 3b)

    Zusätzlich der Hinweis, dass nicht der Verkäufer Eigentümer der Ware ist, sondern Dritte. Damit hebelt der Verkäufer in seinen AGB die Ebay-Geschäftsbedingungen aus, die nur den Verkauf von Waren erlaubt, in dessen Besitz man ist.

    Für einen Vorteil von 16 € auf wesentliche Kundenrechte verzichten? Lieber nicht.

     
 

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