Outdoor-Marken verbieten Verkauf im Internet
Bekannte Marken aus dem Outdoor-Bereich verbieten den Händlern, ihre Produkte über Internetshops zu verkaufen. Adidas hatte bereits im vergangenen Jahr den Händlern mit neuen E-Commerce-Richtlinien vertraglich verboten, die Produkte bei bekannten Onlineshops wie Amazon oder Ebay zum Verkauf anzubieten. Seit Anfang März dieses Jahres ziehen die Premium-Hersteller aus dem Outdoor-Segment, wie beispielsweise Iowa, Deuter und Mammut, nach.
Schlechte Präsentation und keine Beratung
Den namhaften Outdoor-Marken ist vor allem die schlechte Präsentation ihrer Ware in den gängigen Onlineshops ein Dorn im Auge. Sie bevorzugen die Warenpräsentation in einem Geschäft vor Ort. Die stationären Händler der Premium-Marken verfügen meist über aufwendige Präsentations- und Beratungsmöglichkeiten. Sie leiden unter dem sogenannten „Showrooming-Effekt“: Kunden lassen sich von einem kompetenten Fachmann im stationären Ladengeschäft beraten, kaufen das Produkt im Anschluss dann aber günstig im Internet und der Händler bleibt auf der Strecke.
Hier kommt auch ein weiterer Kritikpunkt der Hersteller ins Spiel: die schlechte bis nicht vorhandene Beratung der Kunden in Onlineshops. Diese ist aber besonders bei funktionaler Bekleidung oder Ausrüstungen für Sportarten (beispielsweise Klettern oder Wandern) ein Teil der Leistung, denn oftmals handelt es sich bei den Produkten um hochpreisige Premium-Waren. Zuverlässigkeit und Sicherheit in der Anwendung ist in diesen Bereichen besonders wichtig und wird vom Kunden erwartet. Viele der angebotenen Produkte aus dem Outdoor-Segment sind sehr speziell und benötigen eine ausführlich Erklärung und Beratung, die der Kunde nur von einem qualifizierten Händler vor Ort erhalten kann.
Risiken für die Hersteller
Für die Markenhersteller ist das Verkaufsverbot für Onlineshops riskant. So geht ihnen unter anderem die gesamte riesige Kunden-Reichweite des Online-Giganten Amazons verloren. Amazon hingegen lockt die Hersteller mit dem Angebot eigenen Markenshop bei Amazon zu eröffnen.
Das Bundeskartellamt ist bereits auf die Vorgehensweise der Hersteller aufmerksam geworden. Bei Adidas laufen derzeit bereits Prüfungen, ob das Unternehmen mit seinen Vertriebsbestimmungen verbotenerweise den Onlinehandel beschränkt.
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