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Neue AGBs bei PayPal ab Ende Januar 2015

 
Veröffentlicht am 26. Januar 2015 von Afronaut 0
 

paypal

Der Bezahldienst PayPal wird beim Onlineshopping viel genutzt. Durch den Anbieter vermeiden Kunden, dass sie an jeden Shop-Betreiber ihre Kontodaten übermitteln müssen. Im Januar 2015 stehen nun Neuerungen in den AGBs des Dienstes an.

Eine der größten Veränderungen: bis jetzt bietet die Tochtergesellschaft von Ebay ihren Kunden einen 45-tägigen Käuferschutz an. Dieser beinhaltet von PayPal aufgestellte Regelungen um einer Auseinandersetzung zu schlichten, sollte es bei einem Online-Einkauf zu einem Konflikt zwischen Käufer und Verkäufer kommen.

Der Bezahldienst will den Käuferschutz nun auf 180 Tage anheben – so können die Kunden knapp ein halbes Jahr lang Ware beanstanden und sich bei PayPal melden. Dann wird das Geld durch das Unternehmen gesperrt und eine gemeinsame Problemlösung erarbeitet, die unter anderem die Rücküberweisung des Kaufbetrages beinhalten kann.

 

Gut für die Kunden, schlecht für die Verkäufer?

Für die Kunden bietet der erweiterte Käuferschutz in den neuen AGBs von PayPal viele Vorteile, da sie so über einen langen Zeitraum die Möglichkeit haben Mängel an einer Ware zu beanstanden. Die Verkäufer sehen jedoch auch Probleme auf sich zukommen und fürchten das gestiegene finanzielle Risiko.

Betrüger nutzen beispielsweise den Käuferschutz aus und behaupten, bestellte Ware nicht erhalten zu haben um anschließend die Zahlung über PayPal zurückzuziehen. Nun bleibt ihnen für entsprechende Betrügereien ein halbes Jahr Zeit.

 

Weitere Änderungen der AGBs von PayPal

Neben dem verlängerten Käuferschutz erwarten die PayPal-Nutzer unter anderem auch Neuerungen in den Datenschutzgrundsätzen des Unternehmens. Diese betreffen beispielsweise das Foto des Nutzers, das auf der mobilen PayPal-Anwendung gespeichert wird, und die Verwendung seiner Daten für PR-Kampagnen und E-Mailmarketing.

Zudem gibt es Veränderungen in den Datenschutzgrundsätzen für die Verkäufer bezüglich des geistigen Eigentums, welches sich in diesem Fall hauptsächlich auf die Nutzung des PayPal-Logos bezieht. Unter dem Abschnitt „Standart-Zahlungsquellen“ weist PayPal in den neuen AGBs darauf hin, dass es ich bei dem auf dem PayPal-befindlichem Geld nicht um E-Geld handelt und dieses nicht gegen Geld getauscht oder ausgezahlt werden kann.

 

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