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Fujitsu TS Lifebook AH530 durch 50€ Cashback und 10€ Gutschein für nur 209€
Ein günstiges Einsteigernotebook findet man derzeit im T-Online Shop. Durch 10 Euro Gutschein MSHOP10EUR und 50 Euro Cashback gelangt man auf den Endpreis von nur 209 Euro.
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Kommentare:
Ja sicher ist das zulässig.
Wenn sich der Verkäufer beim Preis verrechnet, kommt kein Vertrag zustande. (Nur wenn ausdrücklich mit diesem besonders günstigen Preis geworben wurde, kann der Verkäufer Probleme bekommen wg. Unlauteren Wettbewerbs – aber das betrifft nur ihn und seine Konkurrenz und evtl. die Gewerbeaufsicht.)
Grundsätzlich ist das Angebot eines Verkäufers (online und offline) erstmal nur eine Aufforderung an dich, ihm den Kauf anzubieten. Wenn du dann etwas bestellst, kann er dein Angebot annehmen und liefern oder es auch lassen. In den AGB der Shops steht das in aller Regel auch drin: „Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung zustande“ o.ä.
Anders bei Ebay (zumindest nach meinem Kenntnisstand, da ändert sich ja alle Nase lang was). Dort muss die Ware vorhanden und lieferbar sein und der Kauf kommt durch Höchstgebot bzw. Sofortkauf für beide Seiten ohne weiteres zustande.
hilfe bei handlungsvorgehen erwünscht, wenn Anbieter feststellt, die Ware zum angegebene Preis als „falsch Ausgezeichnet“ deklariet und deshalb nicht liefert. Ist das zulässig???
Das ist das ALLERÖETZTE
heute wurde meine Bestellung STORNIERT, weil der Anbieter hier T-Online Falsche Preisangabe gemacht hat, wem dieses Problem auch betrifft, bitte um Mitteilung ob man dagegen vorgehen kann, ich habe auch schon bezahlt, wo gibt´s da so etwas, dass man im nachherein alles ändert???
ist abgelaufen
habe versucht zum Angebot zu gelangen, aber nix funktioniert, hilfe für weitere Tipps erbeten
Ist schon ausverkauft.
gewußt, dass diese Ware gar nicht gelierfert wird??? Shop sagt Fehler im Preis, und somit gibt ´s nix!!!
hast´e ne Hilfe bei so was?? da kann dann jeder anbieten, ich überweise und somit stelle ich ohne Ware kostenlos einen Kredit zur Verfügung, oder ich kaufe ein Auto und dann stellt nach Bestellung der Händer fest, dass er sich verrechnet hat???
Das ist das Allerletzte, reif für Wiso und andere Verbraucherschutz und was mir da sonst noch einfällt.
HILFE erwünscht, ist so etwas zulässig??? :pissedoff:
CPU: Intel® Pentium P6200 Prozessor (2.13GHz, 3 MB Cache)
Chipsatz: Intel® HM55
Betriebssystem: Original Windows® 7 Home Premium 64-Bit
Display: 39.6 cm (15.6″), LED Backlight HD, glare 1366×768 mit Webcam
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