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Amazon bietet besondere Rückgabefrist zu Weihnachten

 
Veröffentlicht am 27. November 2015 von Afronaut 0
 

Der Online-Shop Amazon bietet seinen Kunden die Möglichkeit alle Artikel die im Zeitraum zwischen dem 1. November bis zum 31. Dezember 2015 gekauft werden, bis zum 31. Januar 2016 umzutauschen. Eingeschlossen sind Produkte die direkt bei Amazon gekauft oder die vom Online-Giganten für Drittanbieter versendet wurden. Generell ist im restlichen Jahr sonst meist eine Rückgabefrist von 30 Tagen bei Amazon üblich. Für alle anderen von Drittanbietern verkauften und versendeten Artikel bei Amazon gilt diese Frist auch zur Weihnachtszeit.

 

Rücknahmebedingungen für die Weihnachtsgeschenke bei Amazon

Trotz der besonderen Rückgabefrist für die Artikel zur Weihnachtszeit, gelten bei Amazon die üblichen Rücknahmebedingungen. Diese besagen unter anderem, dass die Etiketten am Artikel bleiben müssen. Bei manchen Artikeln darf aus hygienischen Gründen die Verpackung nicht zerstört werden und sie werden nur unbenutzt zurückgenommen.

CDs, Blu-rays und ähnliches müssen ebenfalls in ihrer intakten Verpackung zurück geschickt werden. Bekleidung oder Heimtextilien hingegen dürfen an- und ausprobiert werden, müssen aber ansonsten unversehrt sein. Weitere Informationen und mehr Details zu den Rücknahmebedingungen von Amazon findet ihr hier:
www.amazon.de/gp/help/customer/display.html

 

Rückgaberecht beim Online-Kauf garantiert

Händler vor Ort müssen gekaufte Ware nur auf Kulanz zurücknehmen. Online-Händler wie Amazon hingegen sind dazu verpflichtet ein Rückgaberecht einzuräumen. Der Käufer kann sich bei einem Online-Kauf kein ausreichendes Bild vom gekauften Artikel machen – auspacken, anfassen oder ausprobieren sind online nicht möglich. Gründe für die Rücksendung müssen vom Käufer nicht angegeben werden. Der Händler ist verpflichtet dem Käufer sowohl das Geld für die Ware, als auch für den Versand wieder zurück zu erstatten.

Beträgt der Wert der umgetauschten Ware mehr als 40 Euro ist der Online-Händler zudem verpflichtet auch die Rücksendekosten zu übernehmen. Das Recht auf den Umtausch beim Online-Händler hat der Kunde allerdings nur, wenn er die Ware pfleglich behandelt hat. Sonst vermindert sich der Wert der Ware und der Händler kann diesen Verlust beim Kunden geltend machen.

 

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