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Böse Falle für Onlinekäufer: Hersteller kappen die Garantie

 
Veröffentlicht am 8. August 2012 von admin 0
 

Online bei einem Versandhändler einzukaufen, hat viele Vorteile. Günstigere Angebote, das Widerrufsrecht oder der Umstand, dass Versandhändler – anders als Präsenzverkäufer – sich an keine Ladenöffnungszeiten halten müssen und deshalb rund um die Uhr erreichbar sind: Es gibt viele Gründe, die für Versandhändler sprechen. Doch die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat in einem ihrer Tests einen entscheidenden Nachteil entdeckt.

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe

Namentlich geht es um die Garantie, die anders als die Gewährleistung gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist. Nach geltendem Recht sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, gewähr zu leisten, dass die von ihnen verkaufte Neuware mindestens zwei Jahre frei von Mängeln bleibt. Neben dieser Gewährleistung des Verkäufers gibt es die Haftung durch den Produzenten, die unter dem Begriff „Garantie“ zusammengefasst wird. Hierbei handelt es sich – anders als bei der Gewährleistung des Verkäufers – um eine freiwillige Leistung durch den Produzenten.

Und genau bei dieser freiwilligen Produzentenhaftung fand die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale einen erheblichen Haken.

Garantie erlischt beim Kauf von nicht autorisierten Versandhändlern

Kauft der Kunde die Ware online bei einem Versandhändler, der von dem jeweiligen Produzenten nicht autorisiert wurde, verliert er automatisch seinen Anspruch auf die Garantiehaftung durch den Produzenten. Die Produzenten begründen ihre Praxis damit, dass der Käufer vor dem Kauf der Ware die Möglichkeit haben muss, es zu untersuchen. Da nur so das hohe Serviceniveau gewahrt bleibt, autorisieren Produzenten nur solche Versandhändler, die eine vorherige Untersuchungsmöglichkeit durch den Käufer ermöglichen.

Diese Argumentation überzeugt aber nicht, weil nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale unter anderem auch solche Versandhändler autorisiert sind, die eine solche Vorabuntersuchungsmöglichkeit eben nicht bieten. Auch widerspricht diese Praxis dem Sinn und Zweck des Onlinehandels. Besonders ärgerlich ist, dass kaum ein nicht autorisierter Verkäufer auf seiner Website angibt, nicht autorisiert zu sein. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, vor dem Kauf den Verkäufer nach seiner Autorisierung zu fragen, um Gewissheit über seinen Garantieanspruch zu haben.

 

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