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Bordcomputer zum Nachrüsten für jeden PKW 99€ und gratis USB KFZ Ladegerät von ELV

 
Veröffentlicht am 6. November 2013 von dibe
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Bis zu 4 Sensordaten gleichzeitig anzeigen lassen wie Geschwindigkeit, Drehzahl, Berechnete Last, Kraftstoffdruck, Kühlwassertemperatur, Lambdasondenspannung u.s.w.
Auch aktuellen und maximalen gefahrenen Geschwindigkeit, Fahrzeit, Standzeit und vor allem den aktuellen Treibstoffverbrauch !
Auszug aus den Möglichkeiten:
OBD-2-Protokolls
Steuergerätenummern
Batteriespannung
OBD-2-Fehlerdiagnose
Mobiles Einsetzen des Gerätes bei Gebrauchtwagenkauf ! Für:
Fahrzeug-Identifikationsnummer mit Hersteller, Baujahr
Kalibrierungs-ID und -Vergleichsdaten
Überwachungsdaten (Readiness)
Anzeige der Umgebungsdaten (Freeze-Frames) bei Auftreten eines Fehlercodes

Diesel ab Baujahr 2004 Benziner ab Baujahr 2001

Ab € 25,– Warenwert gibt es einen Kfz-USB-Ladeadapter gratis dazu und gilt bis 20.11.2013. Gutscheincode V00385 eingeben.

http://www.elv-downloads.de/bilder/artikel/vorschau/68120.jpg

 

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Kommentare:

  1. Avatar-Foto
    dibe sagt

    Auch gut … :-)

     
  2. CowBoy sagt
     
  3. Besserwiss... sagt

    Das mit der STVO ZO ist Quatsch, es ist erlaubt! Keine der 3 Gründe eines Erlöschens der BE liegen vor. Weder Bauart des KFZ noch Masse noch Eingriffe in bedeutende F.Einrichtungen oder Änderung der Leistung…. (Lenkung, Bremsen…) Ein Radarwarner ist es auch nicht und eine „Blackbox“ zum tunen ebenso nicht. Wenn man am Zigarettenanzünder ein Messgerät zum Messen der Bordspannung anschließt, wo ist da die STVZO ? Ein externes Gerät welches an der Schnittstelle des PKW die Geschwindigkeit misst oder die Spannung oder den Spritdurchlauf ist rechtlich wie eine Kühlbox zu sehen. Hab so ein Ding (nicht ganz so viel Funktionen) schon 2 TÜV Perioden. Im Gegenteil, der TÜV ler liest daran die Drehzahl für Asu ab :-)))

     
  4. Raptor sagt

    Ich frage mich ob das mit der StVZO überhaupt so simmt!! Da es an sich ja um kein Teil handelt das die Bauart des Fahrzeugs bzw die Sicherheitseinrichtungen verändert. Bei Alufelgen, Breitreifen, Spoiler usw sieht das ganz ja anders aus.

     
  5. gast sagt

    Scheiss einen auf StVZO :)

     
    • Anonymous sagt

      Welch ein weiser Rat!

      Tatsächlich wäre es mal interessant zu erfahren, was es für Konsequenzen es haben könnte, wenn man so ein Teil trotz fehlender StVZO-Zulassung benutzt…

       
  6. blackhawk sagt

    Hinweis: Nicht zugelassen im Bereich der StVZO was nützt mir es dann?

     
 

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